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KONDITOREIPASTE CASSIS

Cassiszubereitung zur Aromatisierung von feinen Backwaren, Desserts und Speiseeis

Eigenschaften

Halal, Vegan**, Vegetarisch*
Art-Nr.: 28480
Verpackung: 6 x 1 kg PE-Dose im Karton
Anwendungsmenge: 50g : 1kg

28480 | Konditoreipaste Cassis

Cassiszubereitung zur Aromatisierung von feinen Backwaren, Desserts und Speiseeis

Elegant und intensiv in Geschmack und Farbe: schwarze Johannisbeeren, auch Cassis genannt, liefern fruchtige Frische mit leichter Säure. Für raffinierte Kreationen ist Cassis zudem ein besonders harmonisches und charaktervolles Kombinationstalent.

Produktmerkmale

  • intensiver, authentischer Cassis-Geschmack
  • dunkelrote, stabile Farbgebung
  • ideal für raffinierte Geschmackskompositionen

Für mehr Informationen sprechen Sie unsere Fachberater an.

Nährwerte pro 100 g:
Energy (kJ) / Energie (kJ) 1224kJ
Energy (kcal) / Energie (kcal) 288kcal
Fat / Fett0,3g
Saturates / Gesättigte Fettsäuren0,1g
Carbohydrate / Kohlenhydrate63,6g
Sugars / Zucker39,8g
Fibre / Ballaststoffe0,0g
Protein / Eiweiß0,3g
Salt / Salz0,23g
Diese Angaben wurden auf der Basis der Rezeptur nach Lieferanten- und Literaturangaben zu den verwendeten Rohstoffen berechnet und stellen keine analytisch ermittelten Messwerte dar.
28480
6 x 1 kg PE-Dose im Karton
50g : 1kg
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*Vegetarisch geeignet: Erzeugnisse, die nicht tierischen Ursprungs sind, außer Milch-, Eiprodukte und Honig, und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine anderen Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe) tierischen Ursprungs, in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form, zugesetzt oder verwendet worden sind.
**Vegan geeignet: Erzeugnisse, die nicht tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe) tierischen Ursprungs, in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form, zugesetzt oder verwendet worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Eintrag von Spuren tierischer Produkte nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.